Ganztagsbetreuung: Wo steht Deutschland beim Rechtsanspruch 2026?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise in Kraft. Zunächst gilt er für Erstklässler, bis 2029 für alle Grundschüler. Doch der Ausbau der Plätze kommt vielerorts nur schleppend voran.
Was bedeutet der Rechtsanspruch?
Ab August 2026 haben alle Kinder, die in die erste Klasse eingeschult werden, Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche — auch in den Ferien. Die Betreuung kann durch Ganztagsschulen, Horte oder andere Einrichtungen erfolgen.
Aktuelle Zahlen
Laut dem Deutschen Jugendinstitut fehlen bundesweit noch rund 600.000 Ganztagsplätze. Besonders in westdeutschen Bundesländern ist der Nachholbedarf groß, während die ostdeutschen Länder bereits über eine gute Infrastruktur verfügen.
Was Eltern tun können
Eltern sollten sich frühzeitig bei ihrer Kommune über das Betreuungsangebot informieren. In vielen Städten gibt es zentrale Anmeldeportale für die Ganztagsbetreuung.