Bildungs- und Teilhabepaket 2026: Diese Leistungen stehen Familien zu
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Familien mit geringem Einkommen bei Kosten rund um Schule und Freizeit. Doch viele Berechtigte rufen die Leistungen nicht ab — oft aus Unkenntnis.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen. Das betrifft in Deutschland rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.
Diese Leistungen gibt es
Schulbedarf: 195 Euro pro Schuljahr (130 Euro zum Schuljahresbeginn, 65 Euro im Februar). Mittagessen in Schule oder Kita: vollständige Kostenübernahme. Klassenfahrten und Ausflüge: Übernahme der tatsächlichen Kosten. Lernförderung (Nachhilfe): bei Versetzungsgefährdung. Schülerbeförderung: Übernahme der Fahrtkosten. Teilhabe an Vereinen und Kultur: 15 Euro monatlich.
So beantragen Sie die Leistungen
Der Antrag wird beim Jobcenter, Sozialamt oder der Wohngeldstelle gestellt — je nachdem, welche Grundleistung die Familie bezieht. Viele Kommunen bieten inzwischen Online-Anträge an. Tipp: Der Antrag kann auch rückwirkend für den laufenden Bewilligungszeitraum gestellt werden.