Ferienjobs 2026: Ab wann dürfen Schüler arbeiten — und wie viel bleibt vom Lohn?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Praxis
Rund 40 Prozent der 15- bis 17-Jährigen jobben laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mindestens einmal im Jahr in den Ferien. Die rechtlichen Grundlagen stehen im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung — zwei Gesetze, die strenger sind, als viele Arbeitgeber wissen.
Die Altersgrenze: Was geht ab wann?
Unter 13: Gar nichts. Punkt. Auch nicht „nur kurz beim Nachbarn Rasen mähen".
13 und 14 Jahre: Leichte Arbeiten mit schriftlicher Einwilligung beider Erziehungsberechtigter. Maximal zwei Stunden täglich, nicht vor 8 Uhr, nicht nach 18 Uhr, nicht während der Schulzeit. Typisch: Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe.
15 bis 17 Jahre: Bis zu acht Stunden am Tag, maximal 40 Stunden pro Woche. Aber: nur an maximal vier Wochen im Kalenderjahr während der Ferien. Zwischen 6 und 20 Uhr (Gastronomie bis 22 Uhr ab 16 Jahren). Keine gefährlichen Arbeiten, keine Akkordarbeit.
Mindestlohn — ja oder nein?
Der gesetzliche Mindestlohn (2026: 12,82 Euro/Stunde) gilt erst ab 18 Jahren. Für Minderjährige gibt es keine gesetzliche Lohnuntergrenze. In der Praxis zahlen Supermärkte und Gastronomiebetriebe zwischen 8 und 11 Euro pro Stunde — das ist legal, auch wenn es unter dem Mindestlohn liegt.
Was vom Bruttolohn übrig bleibt
Die gute Nachricht: Ein kurzfristiger Ferienjob (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) ist sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung an.
Lohnsteuer wird zwar einbehalten, aber: Wer im gesamten Jahr weniger als den Grundfreibetrag verdient (2026: 12.084 Euro), bekommt die Steuer über die Einkommensteuererklärung komplett zurück. Bei vier Wochen Ferienjob mit 40 Stunden à 10 Euro sind das 1.600 Euro brutto — da bleibt alles netto.
Kindergeld ist sicher
Seit 2012 spielt das Einkommen des Kindes für den Kindergeldanspruch keine Rolle mehr. Egal ob 500 oder 5.000 Euro Ferienjob-Verdienst — solange das Kind unter 25 ist und sich in Ausbildung oder Studium befindet, fließt das Kindergeld weiter.
Wo finden Schüler Ferienjobs?
Die erfolgreichsten Wege: direkt bei lokalen Betrieben nachfragen (Bäckereien, Supermärkte, Eisdielen), Aushänge in der Schule, und die Jobbörse der örtlichen Agentur für Arbeit. Online-Plattformen wie Indeed oder Minijob-Zentrale listen ebenfalls Schülerjobs — Vorsicht aber vor unseriösen Angeboten ohne klaren Arbeitgeber.
Der Ferienkalender zeigt die genauen Ferienzeiträume — damit lässt sich der Ferienjob zeitlich exakt planen.
Rechtsgrundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), §§ 5–18. Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV). Grundfreibetrag 2026: Bundesfinanzministerium.